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Frechheit! Weltkonzern ohne Kulanz bei Fremdverschulden

Anonym Nespresso 14.10.2020 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe am 19. August 2020 in einer Fust-Filiale eine Nespressomaschine gekauft. Der Verkäufer von Fust erklärte mir, dass ich von der Aktion von Nespresso über CHF 90.00 bei Kapselbestellungen profitiere, da gerade eine Promotion laufe. Dazu musste der Verkäufer ein der Kaffemaschine beiligendes Formular ausfüllen mit Angabe der Kaffeemaschine und Kaufdatum. Am 9.10.2020 (nach meiner ersten Bestellung) teilt mir Herr T., Direktor Kundendienst Nespresso Schweiz (Name unter "Vertrauliche Informationen"), mit, dass ich nicht von der Aktion profitieren kann, da die Aktion erst am 20. August 2020 anfing (also einen Tag später). Zwar hat mich folglich der Verkäufer von Fust falsch beraten, was die Promotion betrifft, jedoch kann man von so einer Firma doch ein wenig Kulanz erwarten, insbesondere wenn der "Fehler" beim Verkäufer von Fust gemacht wurde.

  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Anrechnung Gutschein von total CHF 90.00 für den Kauf einer Nespressomaschine

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.