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Einseitige AGB zu Lasten des Konsumenten

Felix Hohl act entertainment ag 23.09.2020 Melden Reklamation gemeldet

Ich kaufte zwei Tickets für den Anlass "Vision of Queen feat" mit Marc Martell vom 26.02.2021. Nun wurde der Anlass verschoben auf 05.02.2022 (!) ohne das der Ticketbesitzer die Möglichkeit auf eine Rückerstattung hat. Anders formuliert: Wer sein Ticket nicht behalten möchte weil er am neuen Termin nicht kann oder will (der neue Termin ist im Jahr 2022 (!) hat Pech gehabt. Gem. Aussage von Cècile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz, steht dieses Gebaren in klarem Widerspruch zur Rechtslage. Der Kunde hat einen grundsätzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn der Anlass  nicht so stattfindet wie ursprünglich vorgesehen.  Diese Ansicht sei mehrfach von Konsumentenrechtsexperten bestätigt worden. Es könne zwar sein, dass gewisse AGB des Ticketverkäufers oder Veranstalter entsprechend formuliert seien, jedoch verbiete das Gesetz zu einseitige AGB zu Lasten des Konsumenten. Somit bleibt also dem Ticketbesitzer nur noch den Rechtsweg zu beschreiten! 

  • Rückerstattung CHF 165.00.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Das passt zu den Veranstalter, die AGB so gestalten, dass der Käufer das ganze Risiko bei einer Verschiebung etc. trägt!! Mit dieser Überheblichkeit gewinnt man keine neue Kundschaft!