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Abschaltung G-2, Guthaben Rückzahlung M-Budget-Mobile

Walter Tschopp Swisscom 18.09.2020 Melden Reklamation gemeldet

Am 15.7. briefliche Mitteilung, dass G-2 abgeschaltet wird (Endgeräte-Steuerung einer Heizung)


Umgehend mit Kontaktformular vorgeschlagen, Restguthaben einer meiner Swisscom Nummer gutzuschreiben


7.9. Frau M. (Name unter "Vertrauliche Informationen") meldet sich per Mail, geht auf mein Anliegen nicht ein, sondern schlägt Anruf vor.


7.9. Ich antworte per Mail und schlage erneut eine Gutschrift vor (keine Antwort)


16.9. Anruf Call-Center: Frau F. hält fest:


Umbuchung auf Swisscom-Konto ist nicht möglich


Auszahlung auch nicht. Schlägt vor, Restbetrag aufzubrauchen (Steuergerät!).


ktipp hat bereits vor einiger Zeit festgehalten, dass Restguthaben zurückbezahlt werden müssen. Diese Praxis gilt auch in Deutschlang (Verbraucherzentrale.de)


Ich erwarte eine Rückzahlung.


 

  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Walter Tschopp 07.10.2020

 

 

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  • Andere Antwort
Bis heute keine Antwort. Rechtsberatung ktipp wurde konsultiert. Die Rechtslage ist eindeutig: Restguthaben gehört dem Kunden.