Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Flugrückerstattung

Anonym Hotelplan 07.09.2020 Melden Reklamation gemeldet

Weder unsere Reiseversicherung noch Hotelplan möchte unseren SWISS -Flug rückerstatten. Und dies bei einer Kreuzfahrt -Pauschalreise. Argument von Hotelplan. Sie sei nur Vermittlerin für die Kreuzfahrt und nicht für den Flug. Die kontaktierte Reiseversicherung argumentiert umgekehrt. Der Flug hätte ja stattgefunden auch wenn die Kreuzfahrt nicht durchgeführt werden konnte. Reine Drückebergerei.

  • Rückerstattung CHF 666.00.-
  • Erklärung

Hotelplan 11.09.2020

Guten Tag


 Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen, kurz auf Ihr Anliegen einzugehen:


 Es ist unbestritten, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Diese beinhaltet den Flug mit Swiss in die dänische Hauptstadt und die Kreuzfahrt ab/bis Kopenhagen. Das Paket mit den erwähnten Leistungen wurde Ihnen zu einem Pauschalpreis verrechnet. Sie haben den Wunsch geäussert, Ihr Arrangement zu annullieren und infolge wurde der Auftrag storniert. Verrechnet wurden Ihnen die zur Anwendung kommenden Annullierungskosten und die Bearbeitungsgebühr. Sie haben folglich auch eine anteilmässige Erstattung des Flugpreises erhalten. Eine Erstattung der gesamten Flugkosten war zum Zeitpunkt Ihrer Annullierung nicht vorgesehen.


Die Feststellung, Hotelplan wolle die Flugkosten nicht erstatten, ist folglich nicht korrekt. Die entsprechenden Kosten wurden anteilmässig vergütet. Hingegen ist die Aussage, Hotelplan «sei nur Vermittlerin für die Kreuzfahrt und nicht für den Flug», nicht wirklich nachvollziehbar und es tut uns leid, wenn eine solche Bemerkung allenfalls für Verwirrung gesorgt hat.


Bei der Kontrolle der Annullierungsrechnung haben wir jedoch noch ein kleiner Berechnungsfehler entdeckt. Dieser wurde korrigiert und Sie erhalten von Ihrer Buchungsstelle eine überarbeitet Abrechnung.


 Zuversichtlich hoffen wir, ein wenig Licht in diese Angelegenheit gebracht zu haben.


 Freundliche Grüsse


 Ihr Hotelplan Suisse Kundendienst

Wir haben schnell eine Antwort erhalten. Es wurde uns ein ganz kleiner Teil des Flugpreises zurückerstattet. Mit dem können wir in Zeiten von Corona leben.