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Ungerechtfertigte Mahnung und Unhöflichkeit

Felix Hohl Brack.ch AG 04.09.2020 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


 


Ich habe mich masslos über die Fa. Brack.ch und deren Buchhaltung geärgert!


 


Ich bin eine Person die keine offenen Rechnungen hat und demzufolge immer alle Ausstände fristgerecht bezahlt.


 


Ich hatte bei der Fa. Brack.ch zweimal nach einander ein Produkt von CHF 28.90 bestellt.


Die erste Rechnung bezahlte ich via Postfinance die zweite Rechung etwas später über die Bank.


Nun bekam ich nach einiger Zeit eine Mahnung der Fa. Brack.ch also von dessen Buchhaltung.


In diesem Schreiben wurde angedroht, dass bei Nichtbezahlung eine 2. Mahnung kostenpflichtig sei und


danach bei Nichtbezahlung mein Account gesperrt werde.


Alles in einem arroganen und unpersönlichen Stil.


Ich schickte die Kopie der Postfinancezahlung an die Buchhaltung von Brack.ch.


Postwendend kam die Antwort zurück, dass nochmals CHF 28.90 offen sei und ich müsse dies nun bezahlen sonst gebe es weitere Schritte gegen mich!


Ich schickte dann auch noch den Beleg der Bankanweisung. Zu vermerken ist noch, dass die beiden Belege unterschiedliche Valutadaten aufweisen!


Kaum hatte ich diesen Beleg geschickt kam die Antwort, die Zahung könne nicht zugeordnet werden, sie hätten im System nichts gefunden ich müsse den Betrag nochmals überweisen.


Ich intervenierte  nochmals seht heftig, darauf hin schrieb man mir zurück: Im Sinne einer Kulanz würden Sie nun die Rechung sistieren!!


Eine absolute Frechheit mir gegenüber von der Buchhaltung der Fa. Brack.ch!! Eine Entschuldigung wäre eher angebracht gewesen.


Ich werde mit Sicherheit NIE mehr eine Bestellung an die Fa. Brack.ch aufgeben!!


Beste Grüsse


F. Hohl

  • Entschuldigung
  • Erklärung

Brack.ch AG 08.09.2020

Sehr geehrter Herr Hohl


Wir bedauern es sehr, dass Sie unsere Nachricht so aufgenommen haben. Wir hatten zu keinem Zeitpunkt im Sinn, Ihnen frech zu kommen oder Ihnen mehr Geld abzuknöpfen, als durch die Kaufabschlüsse gefordert war.


Eine Ihrer Zahlungen war am 26.6. via ESR eingegangen. Die andere Ihrer Zahlungen über den Betrag von 28.90 Franken war bei uns nicht eingegangen und konnte trotz Einsenden Ihrer Belege nicht aufgefunden werden.


Das kann mehrere Ursachen haben:



  • a) die Zahlung wurde kundenseitig nicht getätigt

  • b) die Zahlung wurde getätigt mit falscher oder nicht vorhandener Referenznummer, Geld ging zurück zum Kunden

  • c) die Zahlung wurde getätigt mit falscher Referenznummer und wurde automatisch auf der falschen Referenznummer verbucht.


Zahlungen, die nicht zugewiesen werden können, werden auf ein Abklärungskonto gebucht. In Ihrem Fall konnte die Zahlung jedoch auch dort nicht aufgefunden werden.


Da sich tiefgründigere Nachforschungen über einen Betrag von 28.90 Franken nicht lohnen, haben wir Ihr Kundensaldo bei uns ausgeglichen. Das meinten wir mit dem Ausdruck «Kulanz».


Wir hoffen, hier in Ihrem Sinne gehandelt zu haben. Nichts anderes war die Absicht, auch nicht, Ihnen obig beschriebenen Fall a) der verlustig gegangenen Zahlung zu unterstellen. Wir massen uns kein moralisches Urteil über das Zahlungsverhalten unserer Kunden an, sondern stellen einfach fest, dass eine Zahlung nicht eingegangen ist, und das muss überhaupt nicht an Ihnen liegen. Und weil eine Nachforschung zur wirklichen Ursache teurer käme als der ausstehende Betrag, haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir das nicht weiter verfolgen.


Bei uns werden täglich mehrere Tausend Transaktionen verarbeitet. Deshalb setzen wir im Kundendienst auf automatisierte Mahnläufe und Standard-Textbausteine mit verständlich formulierten Anweisungen, die auf den häufigsten Fall, nämlich a) abgestimmt sind. Unser System schickt automatisch eine Mahnung, wenn es offene Posten auf einem Saldo innerhalb einer bestimmten Zeitperiode feststellt – es sieht nur die Daten, weitere Umstände, wie Menschen sie wahrnehmen sind für die Computer unsichtbar. Aus diesem Grund können wir gut nachvollziehen, dass Sie in der Kommunikation eine etwas persönlichere Note von uns vermissen und es unhöflich und ungerechtfertigt erscheinen mag, so eine Nachricht zu erhalten, während Sie immer dafür besorgt sind, alle Ausstände rechtzeitig zu begleichen.


In diesem Sinne bitten wir vielmals um Nachsicht und hoffen, dass Sie trotz dieser Vorkommnisse künftig nicht auf die positiven Aspekte unserer Dienstleistungen verzichten, für die wir uns in den letzten 25 Jahren einen Namen geschaffen haben.


Freundliche Grüsse, Ihr BRACK.CH-Team

Da ich bei beiden von mir geleisteten Zahlungen einen Beleg vorweisen kann und ich weder von der PostFinance noch von der Raiffeisenbank eine Stornomeldung erhalten habe, muss also der Betrag bei der Fa. eingegangen sein! Begründung A-C ist also nicht anwendbar! Kontrolle von mir ergab, dass die Zustelladresse wie auch die Rechungsnummer vorhanden waren! Dei Fa. Brack versucht Ihr Unvermögen bei de Verbuchung auf den Kunden abzuwälzen! So nicht!