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Rechnung für Glasfaser-Internet auch bei Auslandswegzug

Philipp 1aspeed ITF GmbH 08.10.2015 Melden Reklamation gemeldet
Ich hatte seit einem Jahr ein Glasfaser-Internet-Abonnement bei der 1a-speed und hatte das Abonnement wegen Auslandswegzug unter Einhaltung der Mindestlaufzeit von 1 Jahr, jedoch nicht unter Einhaltung der ausserordentlich langen Kündigungsfrist von 6 Monaten (die man durch aufmerksames studieren der AGB auf der Internetseite des Dienstleisters erfaehrt) gekündigt. Ich hatte mich schon bei der Firma per E-Mail an die Geschaeftsleitung beschwert, dass derart lange Kündigungsfristen (normalerweise sind max. 3 Monate üblich) bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Glasfaseranschluss oder ins Ausland kaum einzuhalten sei und man so mehrere Monate für eine Leistung, die man nicht beziehen kann, zahlen müsse. Ich hatte im Juli auf Ende September 2015 gekündigt und am 2. September 2015 mit einem Einschreiben eine Abmeldebestaetigung nachgereicht, mit der Bitte mir eine ausserterminliche Kündigung gemaess http://www.adsl.ch/allgemein/kundigung-anbieterwechsel/ wegen Auslandswegzug zu gewaehren. Der Dienstleister hat jedoch nicht darauf reagiert und stattdessen Anfang Oktober eine 1. Mahnung per E-Mail zugeschickt und dafür noch eine Mahnkostenpauschale berechnet.
Ich erwarte die Stornierung der Rechnung bzw. Mahnung für eine Dienstleistung, die mir der Dienstleister an meinem neuen Wohnort nicht erbringen kann.
  • Andere Stornierung der Rechnung/Mahnung

1aspeed ITF GmbH 09.10.2015

Sehr geehrter Herr Rederlechner

Sie haben den Vertrag mit uns erst im Januar abgeschlossen (bzw. nach den bezogenen 4 Gratismonaten dann erstmalig eine reguläre Abo-Rechnung bekommen) und diesen schriftlich am 21.7.2015 gekündigt. Die Kündigungsfrist von 6 Monaten ist hier nicht zum Tragen gekommen, lediglich die Einhaltung der Mindestabodauer. Diese ist auf dem Vetrag klar ersichtlich, leider können wir diese nicht verändern. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Anschluss einem Nachmieter zu übergeben. Wir verweisen nochmals auf unsere Mail vom 10.8.2015 an Sie und bitten Sie, die Rechnung vom 1.8.2015 zu überweisen. Der offene Betrag ist CHF 108.00, die Mahnspesen können Sie weglassen. Sie können die Ueberweisung per Bankzahlung oder via Kreditkarte auf http://pay.transfer.ch machen.

Wir verstehen Ihre Situation, können aber leider hier keine Ausnahme machen. Gerne unterstützen wir Sie jedoch bei der Uebertragung auf einen Nachmieter.

Ich hoffe, Sie verstehen auch unsere Sichtweise.

Mit freundlichen Grüssen
Administration 1a-speed.ch

1aspeed ITF GmbH 09.10.2015

PS: Wir möchten noch anmerken, dass die Rechnung 0715902141 ganz normal am 1.8.2015 verschickt wurde. Am 5.9.2015 haben wir einen Kontoauszug zugestellt und am 5.10.2015 eine erste Mahnung die mit Mahnspesen verbunden war. Diese Mahnspesen können Sie weglassen.

Philipp 09.10.2015

hr geehrte Damen und Herren Besten Dank für Ihre Antwort. Der von Ihnen genannte Vertragsbeginn war jedoch mit der Aufschaltung um den 8. August 2014. Für den angebrochenen Monat wurden mir die Abokosten und die Aufschaltgebühr berechnet. Danach begannen die Gratismonate. Der von mir unterzeichnete Vertrag enthielt eine m.E. klare Formulierung, bei der der Abonnent davon ausgehen muss, dass die Gratismonate Bestandteil der einjährigen Mindestlaufzeit ist. In Ihrem erwähnten E-Mail-Schreiben wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht eingehalten hätte, von einer Nicht-Einhaltung der Mindestvertragszeit war nicht die Rede. Deshalb bin ich nach wie vor der Ansicht, die Mindestvertragsdauer eingehalten zu haben, jedoch die Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht. Mit freundlichen Grüssen.

Ihre Erwartungen
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Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Philipp 09.10.2015

PS: Vertraege sollten klar formuliert sein. Ich hatte für den Auslandswegzug ein Dutzend Vertraege unter Einhaltung verschiedenster Kündigungsbedingungen zu kündigen. Ihre Firma ist die einzige, die unnötig Arbeit verursachte für das Versenden von schriftlichen Reklamationen und Einschreiben für die Kündigung eines Vertrages mit diversen 'Pferdefüssen' wie die unübliche sechsmonatige Kündigungsfrist und die Frage, ob die Gratismonate Teil der einjaehrigen Mindestlaufzeit sind oder nicht. Das ist auch der einzige Grund meiner Reklamation über dieses Forum, weil dies schliesslich die Kosumentenrechte betrifft - nicht der Streitwert von den 100 Fr.

Ihre Erwartungen
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Philipp 26.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren Ich habe Ihre Antwort nicht gesehen, deshalb erst jetzt meine Antwort. Sie hatten u.a. folgendes geschrieben: "Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir von Ihnen gerade mal 9 Monate bezahlt bekommen haben und nicht 12 Monate und dass wir die Zeit in der wir Ihnen den Dienst geschenkt haben nicht auch noch als Teil der Abolaufzeit anerkennen können." Eigentlich ist das nachvollziehbar und logisch, jedoch war die Formulierung im unterzeichneten Vertrag gerade eben so, dass die Gratismonate mitgerechnet werden (was möglicherweise ein Fehler Ihrerseits war). Ich kann ja nichts dafür, dass Sie sich nun auf die AGB berufen, die etwas anderes sagt. Der Kunde muss ja davon ausgehen, dass der Vertrag so gültig ist wie unterzeichnet und nicht wie eine anderslautende Formulierung in der AGB. Leider habe ich den Vertrag mit dem Wegzug in die Türkei am 30. September weggeworfen, da ich mit dem Einschreiben am 2. September, auf die keine Antwort erfolgte, die Sache als erledigt betrachtete, sonst hätte ich Ihnen gerne eine Kopie des Vertrages als Beleg gesendet (die aber auch in Ihren Unterlagen sein müsste). Auch alle meine digitalen Unterlagen von der Vertagsabwicklung sind durch einen Datenverlust von Ende Februar 2015 komplett verloren, weshalb ich auf diese nicht zurückgreifen kann. Mit freundlichen Grüssen

Ihre Erwartungen
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