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Pick@home - Post nicht verpflichtet sich an Vereinbarungen zu halten

Lena Oellig Die Post La Poste La Posta Swiss Post 09.06.2026 Melden Reklamation gemeldet

Reklamation vom 11. Mai - Pick@home


Es wurde ein fester Termin zur Abholung vereinbart. Der Postbote hat bei der Lieferung eines (anderen) Paketes  gesagt:"Kollege holt die Pakete gleich". Danach bin ich - in der Sicherheit, dass die Abholung stattfindet!!!- einige Tage weggefahren. Die Pakete wurden ab Donnerstag bis Montag einfach stehen gelassen. Ohne Benachrichtigung. Ein Paket wurde gestohlen. Die Reklamation hat nichts genützt - wieder wurde ein Termin einfach ignoriert. Telefongebühren für die endlosen Gespräche, in welchen sich die Post auf die AGB beruft. Demnach ist die Post nicht verpflichtet, sich an Verträge zu halten. Die Vereinbarungen sind für die Post nicht bindend. Post kann machen was sie will - Kunde hat kein Recht auf Einhaltung der Abmachungen und schon gar nicht auf Schadenersatz. 

  • Rückerstattung CHF 200.-
  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.