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Poststelle, 8472 Seuzach
Reklamation
Sehr geehrte Damen & Herren, Paketversand anstatt klar deklariert nach Salvador-na-Bahia 24Autostunden südlich nach Rio-de-Janeiro irgendwo ins Nirgendwo für ca.75chf gesandt, Absender noch Empfänger informiert, was wann innert welcher Frist zu tun ist/wäre. Familie wartet bis heute auf Paketzustellung, vergebens./ Post wartet 3Monate, schickt das Paket an Absender zurück, und droht mit Inkasso mit weiteren 30chf für Rückversand -- / Die Post, einst ein stolzes Unternehmen, ersucht immer mehr sich in zweifelhaften Drittgeschäften, mit oder ohne Erfolg für die Steuerzahler, srf Tagesschau vorgestern. - Kerngeschäft & Nachforschungen & Kundeninformationen hundslausig für 105chf an Taxen für 1Paket <5kg und immer weniger Poststellen, Erklärungen zum Kerngeschäft erbeten!
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 50.00.-
- Entschuldigung
- Erklärung
Antwort
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 11.02.2022
Guten Tag
Die Abklärungen zu Ihrer Anfrage sind noch pendent. Wir bitten Sie um Geduld. Sobald eine Rückmeldung für Sie eintrifft, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Freundliche Grüsse,
Ihr Contact Center Post CH AG
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 12.02.2022
Sehr geehrter Kunde
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich jede internationale Sendung mit Wareninhalt zoll- bzw. MwSt.-pflichtig ist. Die Verzollung wird gemäss den Gesetzen des Einfuhrlandes durchgeführt und kann durch keine Postverwaltung beeinflusst werden. Die Zollbehörden nehmen in solchen Fällen ausschliesslich Kontakt mit dem Empfänger auf, um die allenfalls ausstehenden Verzollungsformalitäten und das weitere Vorgehen zu klären. Die Verzollungskosten im Empfangsland sind nicht im Sendungspreis inbegriffen. Wir verstehen natürlich, dass dies bei Geschenk-, Retouren- und Reparatursendungen unangenehm sein kann, allerdings liegt dies, wie bereits erwähnt, ausserhalb des Einflussbereichs einer Postadministration und kann durch diese auch nicht beeinflusst werden. Diese Gesetze variieren weltweit von Land zu Land. Da unsere Mitarbeitenden am Schalter keine Zollspezialisten sind, können sie nicht auf sämtliche Einfuhrbestimmungen hinweisen beziehungsweise ihnen sind nicht sämtliche Bestimmungen der ausländischen Zollbehörden bekannt.
Aus obengenannten Gründen übernimmt die Post beim Export grundsätzlich keine Haftung für Zollentscheide, die die Zollbehörde bei der Prüfung der Sendungen trifft. Die Grundlage für diesen Entscheid ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „Postdienstleistungen“ für Privatkunden, unter Ziffer 4.4.8, festgehalten. Des Weiteren ist es grundsätzlich Sache des Absenders ist, sich bei den Behörden des Bestimmungslandes oder deren diplomatischer Vertretung nach den Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu erkundigen. Die AGB sind jederzeit unter www.post.ch/agb einsehbar.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen für künftige internationale Versände zu helfen und sind im Sinne einer Ausnahme gerne bereit, Ihnen die Beförderungskosten für den erneuten Versand von CHF 65.00 sowie den deklarierten Warenwert zu erstatten, ohne damit Präjudiz für weitere Sendungen zu schaffen. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Post- oder Bankverbindung (IBAN) an [email protected] mit. Sobald die nötigen Angaben bei uns eintreffen, werden wir Ihnen den Gesamtbetrag von CHF 105.00 überweisen.
Wir bedauern natürlich die Ihnen durch die Sendung Nr. CQ113812116CH entstandenen Umtriebe.
Es freut uns, wenn Sie uns bei weiteren Anliegen kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ihr Contact Center Post CH AG