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Ware wurde trotz Möglichkeit der Erfüllung nicht geliefert

Samuel Dreikäsehoch 03.11.2021 Melden Reklamation gemeldet

Anfang Juli 2021 bestellte und bezahlte ich bei der Firma Drei-Käse-Hoch in Basel neun Stück Pearhead Kreidetafeln á Fr. 14.60 im Gesamtwert von Fr. 131.40. Anschliessend erhielt ich die Nachricht, dass die Firma nur zwei Stück liefern wird, da sie nicht mehr Produkte an Lager haben. Die beiden Kreidetafeln wurden geliefert.


Da es sich beim genannten Kauf um ein günstiges Angebot handelte, bestand ich jedoch auf die gesetzliche Erfüllung des Kaufvertrages. Der Konkurrenzpreis beträgt rund Fr. 30.00. Bei meiner ersten telefonischen Kontaktaufnahme mit Drei-Käse-Hoch erhielt ich nur wenig kompetente Auskunft. Es wurde mir jedoch zugesichert, dass sich der Geschäftsführer David Van Aepelen bei mir meldet. Leider machte sich Herr Aepelen nicht die Mühe mich anzurufen. Er reagierte einzig nach einigen erneuten Kontaktaufnahmen schriftlich per Email und liess mich wissen, dass die restlichen Kreidetafeln zum vereinbarten Preis nicht lieferbar sind und deshalb eine Vergütung ausgelöst werde. Eine Nachbestellung der Ware bei einem alternativen Lieferanten war für die Firma ausgeschlossen. Nachdem ich den Druck erhöhte, war Herr Van Aepelen (aus welchen Gründen auch immer) auffallend motiviert, den Differenzbetrag von Fr. 102.20 zurückzuerstatten, was dann am 30.08.2021 auch geschah.


Drei-Käse-Hoch deckte mich mit Fehlinformationen und leeren Versprechungen zu und unterliess es mehrfach, mich telefonisch zu kontaktieren. Dieses Vorgehen alleine lässt tief blicken und spricht eigentlich schon für sich selbst. Respekt und Wertschätzung suchte ich vergebens.


Ich bestand nach wie vor auf die Erfüllung des Kaufvertrages und betonte, dass die Kreidetafeln (auch wenn nicht vom gewohnten Lieferanten) sofern beziehbar (Möglichkeit der Erfüllung) zu liefern sind. Auf diese Nachricht erhielt ich keine Reaktion mehr.


Herr Van Aepelen wurde über meine Absicht, ggf. weitere Stellen zu involvieren, in Kenntnis gesetzt.

  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere angemessene Entschädigung für die entstandenen Umtriebe

Dreikäsehoch 03.11.2021

Guten Tag Herr Samuel Grütter


Vielen Dank für Ihre Reklamation. Ich verstehe, dass es Sie ärgert, dass Sie nicht die komplette Lieferung zum Sonderpreis erhalten haben und zum Normalpreis bei einem anderen Lieferanten kaufen mussten. Das würde mich natürlich persönlich auch sehr ärgern.


Die Artikel hatten wir seit längerem an Lager und selten verkauft, weshalb wir die Restposten mit 50% Rabatt verkauften. Unser System ermöglicht es leider nicht, nach den verfügbaren Artikeln ein Stopp einzufügen, damit nicht noch mehr eingekauft werden kann. Deshalb kontaktieren wir dann immer den Kunden und bieten eine Lösung an. Die Lösung, welche wir hatten, war, dass wir 2 Artikel senden und den Rest erstatten. Sie wollten davon erst nicht Gebrauch machen, jedoch blieb Ihnen keine andere Wahl, da wir die Artikel nicht mehr weiter führten. Schlussendlich haben Sie eingewilligt und wir haben im Rahmen unserer Fristen Ihnen den Betrag retourniert.


Ich bedanke mich, für Ihre sachliche Darlegung des Falls und die Möglichkeit, uns dazu äussern zu können.


Ich hoffe, Sie konnten die fehlenden Kreidetafeln anderweitig organisieren und haben daran viel Freude.


Freundliche Grüsse


David Van Aepelen

Samuel 03.11.2021

Sehr geehrter Herr Aepelen

Danke für Ihre Antwort. Der oberflächliche Inhalt Ihrer Nachricht hat mich jedoch nicht überrascht. Ich finde es bedauernswert, dass Sie sich nicht für eine angemessene Entschädigung, geschweige denn, für eine Entschuldigung durchringen konnten. Weiter unten werde ich mich zu meinen Erwartungen an Sie äussern.

Direkt nach der Bestellung in Ihrem Shop starteten wir ein Projekt, welches wir danach nicht mehr rückgängig machen konnten. Um dieses dennoch beenden zu können, mussten wir enorme Umtriebe und Kosten in doppelter Höhe in Kauf nehmen. Meiner Meinung nach ist es dringend angezeigt, Ihr Kassensystem zu überdenken und dem Standard der heutigen Zeit anzupassen. Ihre Beschreibung macht den Anschein, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt.

Ich habe mich zwischenzeitlich mit meiner Rechtsvertretung in Verbindung gesetzt. Diese hat nach definitiver Klärung der rechtlichen Grundlagen meine Haltung klar bestätigt.

Zuletzt fordere ich Sie auf, mir folgende offene Punkte konkret zu beantworten:

- Warum beantworteten Sie den Vorhalt, dass Sie gesetzlich zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet sind, nie?

- Woher nehmen Sie sich die Freiheit her, sich nicht an das Gesetz halten zu müssen? Und das bloß, weil – so wie Sie es schrieben – Sie den Artikel nicht mehr führten?

- Denken Sie, dass ihre persönlichen wirtschaftlichen Interessen höher zu gewichten sind, als das geltende Recht?

Ich behalte mir immer noch vor, weitere Stellen zu kontaktieren. Dies, um die Konsumenten/innen zu schützen.

 

 

Ihre Erwartungen
  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere angemessene Entschädigung für die entstandenen Umtriebe
Ich bestellte bei Drei-Käse-Hoch in Basel neun Stück Pearhead Kreidetafeln zum Aktionspreis. Die Firma konnte oder wollte die Bestellung trotz vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen und erstattete mir den Differenzbetrag. Um mein Vorhaben dennoch zu realisieren, musste ich enorme Umtriebe und Kosten in doppelter Höhe in Kauf nehmen. Ich fühlte mich nicht ernst genommen. Auf die versprochenen Rückrufe wartete ich jeweils vergeblich. Meine persönlichen Anliegen wurden (sofern der Geschäftsführer glücklicherweise einmal zu sprechen war), nur sehr oberflächlich beantwortet. Ich wurde mit diversen Fehlinformationen und leeren Versprechungen zugedeckt. Respekt und Wertschätzung suchte ich in diesem Unternehmen vergebens. Auf eine Entschuldigung warte ich noch bis heute. Ich rate allen Konsumentinnen und Konsumenten einen weiten Bogen um die Firma Drei-Käse-Hoch in Basel zu machen.