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Reklamation Möbelstück mit UV-Flecken
Reklamation
Geschätzter Interio-Kundendienst,
Wir wenden uns über die Website «Reklamation.ch» an Sie, da wir auf dem Mailweg bezüglich unserer Reklamation leider keine Antworten mehr von Ihnen erhalten haben. Wir fassen deshalb unsere bisherige Korrespondenz (Kunde/Kundendienst Interio) unten zusammen in der Hoffnung, dass wir auf diesem Wege die Kommunikation wieder aufnehmen und die Angelegenheit lösen können.
Kunde/9.3.2020:
Wir haben am 18.11.2018 das Sideboard ANINA/Nussbaum bei Ihnen gekauft. Leider haben wir festgestellt, dass die Holzplatte bereits einige licht/UV-bedingte Flecken aufweist. Der Standort des Möbels ist zwar in der Nähe eines Fensters, ist aber täglich nur kurze Zeit der direkten Sonne ausgesetzt. Wir gehen davon aus, dass das mit einer unvollständigen oder nicht sachgerechten Lackierung zusammenhängt. Wir hätten nicht erwartet, dass dieses Möbel nach so kurzer Zeit derart fleckig aussieht. Da sich das Möbel noch in der Garantiezeit befindet, bitten wir Sie um Ersatz der Holzplatte. Falls notwendig, können wir gerne einige Bilder zukommen lassen. Sie finden im Anhang den Scan der damals ausgestellten Rechnung.
Kundendienst/11.03.2020: Wir bedanken uns für Ihre Mitteilung und bedauern, dass unser Artikel oder unsere Dienstleistung Anlass zur Beanstandung gegeben hat. Damit wir Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie uns Fotos zukommen zu lassen.
Kunde/12.03.2020: Gerne lasse ich Ihnen im Anhang zwei Bilder zukommen.
Kundendienst 24.03.2020: Nach Rücksprache mit unserem Qualitätsmanagement handelt es sich bei diesen Verfärbungen um keinen qualitativen Mangel. Dies sind normale Oberflächen Veränderungen die nicht nur durch Sonnenstrahlen sondern auch zBs durch Halogenlampen verursacht werden können und ist leider normal.
Kunde/31.03.2020: Wenn die Holzoberflächen des Möbels innerhalb von 2 Jahren derart sensibel auf natürliche Umwelteinflüsse in einer Wohnung reagieren, ist dies ein Mangel, der nicht durch unsachgemässe Handhabung hervorgerufen wurde und in der Form auch nicht erwartet werden konnte. Inwieweit Halogenlampen Verfärbungen an Holzoberflächen von Möbeln verursachen, wissen wir nicht, da wir keine haben. Bei anderen Möbeln in unserem Haushalt, egal ob von IKEA, Hülsta o.a., kennen wir solche Probleme mit Ausbleichen oder Verfärben auch nicht. Einen Vergleich zu antiken Möbeln möchten wir erst gar nicht machen.Wir erwarten von Ihnen, dass dieser Mangel umgehend behoben wird.
Kundendienst/ 06.4.2020:
Wie Ihnen bereits mitgeteilt sind diese Verfärbungen normal und würden auch mit einem Austausch nicht behoben sein. Nicht nur Tageslicht sondern auch zB Künstliches Licht führen zum Ausbleichen der Oberfläche. Da genügen nur ein paar Wochen. Und wenn direktes Sonnenlicht darauf fällt kann es auch schneller zum Ausbleichen kommen. Leichte Farbdifferenzen sind innert weniger Tage schon möglich. Ein Austausch wäre in dem Fall nicht möglich, da der Mangel nach kurzer Zeit wieder auftreten würden und der Artikel nicht mehr erhältlich ist.
Kunde/20.04.2020: Sie schreiben, dass der Artikel ANINA/Nussbaum nicht mehr erhältlich ist - auf Ihrer Website führen Sie ihn aber "An Lager" https://www.interio.ch/de/s?q=anina (aufgerufen 20.04.2020). Noch mehr erstaunt, dass Sie selber anerkennen, dass es sich um einen Mangel handelt ("Ein Austausch wäre in dem Fall nicht möglich, da der Mangel nach kurzer Zeit wieder auftreten würde"). Einer Behebung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist stimmen Sie aber nicht zu.Ich habe das Sideboard mit folgender Eigenschaftsbeschreibung gekauft: „Das furnierte Nussbaumholz macht optisch eine Menge her und ist gleichzeitig sehr robust und langlebig. Es stammt aus Serbien/Montenegro und lässt sich angenehm leicht pflegen.“ Hinweise auf besondere Lichtempfindlichkeiten oder andere Nutzungseinschränkungen gibt es nicht. Ich gehe davon aus, dass sich die Deckplatte des Sideboards mittels einer UV-Schutz -Glasplatte ausreichend schützen lässt. Als Kompromiss würde ich die zusätzlichen Kosten dafür übernehmen und das Risiko einer neuerlichen Verfärbung tragen, falls das Sideboard durch ein Neues ersetzt wird.
Kunde/09.06.2020: Gerne erinnere ich an meine untenstehende Nachricht vom 20. April 2020. Aufgrund der Ausnahmesituation in den letzten Monaten habe ich Verständnis, wenn es Ihnen nicht möglich war, mir zeitnah eine Antwort auf meine eMail zu senden. In meiner Mitteilung hatte ich Sie darauf hingewiesen, dass ich mit der Ablehnung der Gewährleistung auf den von Ihnen anerkannten Mangel am Sideboard, nicht einverstanden bin. Weiterhin hatte ich Ihnen einen Kompromiss vorgeschlagen, um eine Einigung zu finden, die einen Gewährleistungsanspruch für den gleichen Mangel, bei einem möglichen Ersatz des Sideboards, ausschliesst. Ich hätte dazu gern bis zum Montag, 22. Juni 2020 eine Antwort von Ihnen.
Wir haben leider nichts mehr vom Interio-Kundendienst bezüglich den Vorschlag zur Behebung des Mangels gehört. Wir hoffen, dass wir auf diesem Wege die Sache zufriedenstellend lösen können.
Freundliche Grüsse
Doris Hysek
Ihre Erwartungen
- Umtausch
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.