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Verweigerte Rückerstattung trotz Verspätung über 1h und verpasstem Termin

Markus SBB CFF 06.05.2024 Melden Reklamation gemeldet

Am 25.01.2024 blieb die S12 Winterthur – Zürich-Stadelhofen (10:22–10:38) über 70 Minuten im Tunnel stecken. Effektive Ankunft in Stadelhofen: 11:52, d.h. mit einer Verspätung von 74 Minuten.


Gemäss https://www.swisspass.ch/fahrgastrechte gilt klar:


Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, dürfen Sie diese abbrechen, unentgeltlich mit dem nächstgeeigneten Kurs zurückreisen und erhalten den Billettpreis erstattet.


Ich war auf dem Weg zu einem Meeting (10:45–11:45 Uhr), das ich aufgrund der über eine Stunde verspäteten Verbindung nicht mehr wahrnehmen konnte.


All diese Informationen habe ich im Onlineformular zur Rückforderung des Fahrpreises angegeben. Zweimal wurde dies abgelehnt: Einmal mit der Behauptung, die Verspätung habe weniger als 60 Minuten betragen, das zweite Mal, dass nur ein Teilbetrag des Tickets erstattet werde, da dieser aber weniger als 5.- betrage, werde er nicht ausbezahlt. Beides ist falsch (s. oben). 


Ich erwarte die vollständige Rückerstattung sowie eine Erklärung, weshalb Rückforderungen offenbar systematisch blockiert werden. 

  • Rückerstattung CHF 14.30.-
  • Erklärung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.